Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung

Das Gesetzgebungsverfahren zum SGB-III-Modernisierungsgesetz wird nicht fortgeführt.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) wird in dieser Legislaturperiode durch den Bruch der Ampel-Koalition nicht mehr weiterverfolgt.

Das SGB-III-Modernisierungsgesetz unterfällt nunmehr der Diskontinuität. Das Gesetz sollte auch dazu genutzt werden, Teile der Wachstums­initiative der Bundesregierung umzusetzen. Folgende Regelungen werden nicht mehr in Kraft treten: 

  • Übertragung der inländischen Anerkennungsberatung auf die Arbeitslosenversi­cherung
  • Verlagerung der Zentralen Servicestelle für Berufsanerkennung
  • Finanzierung der IT-Schnittstelle zu allen Jobcentern aus Beitragsmitteln
  • Ausweitung des Gründungszuschusses
  • systemwidrige Finanzierung von Arbeitsentgeltzuschüssen während Sprachkur­sen aus der Arbeitslosenversicherung
  • beschränkte Öffnung Beschäftigungsverbot Zeitarbeit.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.