Das Gesetzgebungsverfahren zum SGB-III-Modernisierungsgesetz wird nicht fortgeführt.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) wird in dieser Legislaturperiode durch den Bruch der Ampel-Koalition nicht mehr weiterverfolgt.
Das SGB-III-Modernisierungsgesetz unterfällt nunmehr der Diskontinuität. Das Gesetz sollte auch dazu genutzt werden, Teile der Wachstumsinitiative der Bundesregierung umzusetzen. Folgende Regelungen werden nicht mehr in Kraft treten:
- Übertragung der inländischen Anerkennungsberatung auf die Arbeitslosenversicherung
- Verlagerung der Zentralen Servicestelle für Berufsanerkennung
- Finanzierung der IT-Schnittstelle zu allen Jobcentern aus Beitragsmitteln
- Ausweitung des Gründungszuschusses
- systemwidrige Finanzierung von Arbeitsentgeltzuschüssen während Sprachkursen aus der Arbeitslosenversicherung
- beschränkte Öffnung Beschäftigungsverbot Zeitarbeit.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.