Merkblatt des BMAS zur A1-Bescheinigung

Eine aktualisierte Fassung ist erschienen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sein Merkblatt zur A1-Bescheinigung aktualisiert.

Das Merkblatt hebt die bestehenden Rechtsrisiken bei der Beantragung der A1-Bescheinigung hervor und stellt ausdrücklich fest, dass eine rechtssichere Auskunft über die Handhabung der A1-Bescheinigung in anderen Mitgliedstaaten nicht möglich ist.

Klargestellt wird zudem, dass auch bei kurzfristigen und kurzzeitigen Dienst- und Geschäftsreisen A1-Bescheinigungen beantragt werden müssen.

Mitgliedsunternehmen können das Merkblatt sowie nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.