Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Aktuell arbeitet das BAFA an weiteren Umsetzungsvorgaben

Derzeit wird an Handreichungen zu den Themenbereichen „Audits, Standards und Zertifizierungen“, „Abhilfe schaffen“ und „Substantiierte Kenntnis“ gearbeitet.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) arbeitet an weiteren Umsetzungsvorgaben zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gemäß § 20 LkSG. Derzeit wird an Handreichungen zu den Themenbereichen „Audits, Standards und Zertifizierungen“, „Abhilfe schaffen“ und „Substantiierte Kenntnis“ gearbeitet.

Zu folgenden Themen hat das BAFA bereits Umsetzungsvorgaben veröffentlicht:

  • Handreichung Risikoanalyse
  • Handreichung Beschwerdeverfahren
  • Handreichung Angemessenheit
  • Handreichung Zusammenarbeit in der Lieferkette
  • Executive Summary Zusammenarbeit in der Lieferkette
  • FAQ Zusammenarbeit in der Lieferkette
  • Berichtsfragebogen zur Berichterstattung
  • FAQ zum LkSG
  • Handreichung Kredit- und Versicherungswirtschaft

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere den Link zu den bereits veröffentlichten Umsetzungsvorgaben, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.