KI-Anwendung soll Betriebsprüfdienst unterstützen

Der endgültige Einsatz der KI für risikoorientierte Arbeitgeberprüfungen (KIRA) ist für das Jahr 2026 geplant.

Ansprüche auf SV-Beiträge verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. In Anlehnung an diese Verjährungsfrist verpflichtet der Gesetzgeber die Träger der Rentenversicherung, jeden Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre zu prüfen. Jährlich fallen ca. 400.000 Betriebsprüfungen an, die von derzeit rund 1.700 Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung geleistet werden. Im Durchschnitt steht den Mitarbeitern weniger als ein Tag pro Betriebsprüfung zur Verfügung.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund entwickelt derzeit eine KI für risikoorientierte Arbeitgeberprüfungen (KIRA), um die Mitarbeiter des Prüfdienstes bei der Auswahl der Prüfschwerpunkte zu unterstützen.

Für Arbeitgeber bringt KIRA keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen mit sich. Der Prüfprozess bleibt weitgehend unverändert, der persönliche Kontakt zu den Prüfern besteht weiterhin. Die Unterstützung durch KIRA soll jedoch zu einer schnelleren Bearbeitung und einer zielgerichteteren Prüfung führen.

Mitgliedsfirmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.