Inflationsausgleichsprämie: BMF veröffentlicht FAQ

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 07.12.2022 einen FAQ-Katalog zur Inflationsausgleichsprämie (IAP) veröffentlicht. Unter dem Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html#

können Sie die FAQ aufrufen. Das BMF weist darauf hin, dass in erster Linie steuerliche Fragen zum persönlichen und sachlichen Umfang der Steuerbefreiung beantwortet werden. Viele Antworten aus den FAQ Corona (Steuern) zu den ähnlichen Regelungen des § 3 Nr. 11a EStG (Corona-Prämie) und des § 3 Nr. 11b EStG (Corona-Pflegebonus) gelten in gleicher oder ähnlicher Weise auch für die Inflationsausgleichsprämie. Der FAQ-Katalog stellt insbesondere klar, dass Leistungen, die vor dem 25. Oktober 2022 (Verkündung des Gesetzes) vereinbart oder zugesagt worden sind, privilegiert sein können, wenn sie nach diesem Tage ausgezahlt werden (Zuflussprinzip) und dass auch die Betriebszugehörigkeit für eine gewisse Zeit als Bedingung vereinbart werden kann. Das BMF weist aber auch darauf hin, dass Leistungen, auf die der Arbeitnehmer bisher einen Anspruch hat, nicht in eine IAP umgewidmet werden dürfen.

Der vollständige Beitrag ist unserem A-Rundschreiben enthalten, das im ArbeitgeberNet und „A-Rundschreiben und dort unter „Archiv“ enthalten ist.