Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 werden die Renten wieder deutlich steigen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli eines Jahres anzupassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor diesem Hintergrund einen Referentenentwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 vorgelegt.
Danach soll der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli 2025 bundeseinheitlich auf 40,79 € steigen. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 3,74 Prozent. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 66,15 Euro im Monat.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.