Geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025

Es hat sich eine Änderung in Zeile 30 ergeben.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 bekanntgemacht. Eine Änderung hat sich in Zeile 30 ergeben. Entsprechend des geänderten Musters ist zusätzlich zu den in Nummer 9 bescheinigten Versorgungsbezügen jeweils unter Nr. 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.