Wir geben einen Überblick, welche Raumtemperatur als zumutbar gilt und wann der Arbeitgeber bei Kälte Abhilfe schaffen muss.
Regelungen zur Raumtemperatur sind im Anhang der ArbStättV unter Ziffer 3.5 beschrieben. Konkretisiert werden sie durch die Arbeitsstättenregeln.
Nach der ASR A 3.5 liegt eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vor, wenn die Wärmebilanz (Wärmezufuhr, Wärmeerzeugung und Wärmeabgabe) des menschlichen Körpers ausgeglichen ist. Für die Mindesttemperatur in Arbeitsräumen wird nach der überwiegenden Körperhaltung (Sitzen bzw. Stehen, Gehen) und der Arbeitsschwere (leicht, mittel, schwer) unterschieden.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere Links, Ideen, Angebote und Empfehlungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.