Die Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden lässt nicht auf einen ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss schließen.
Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass Betriebsvereinbarungen formell wirksam zustande kommen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines wirksamen Betriebsratsbeschlusses. Fehlt dieser, besteht die Gefahr, dass sich Arbeitgeber nicht auf diese Betriebsvereinbarung berufen können. Dies kann erhebliche finanzielle Folgen für den Arbeitgeber haben. Das LAG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob allein die Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden unter einer Betriebsvereinbarung die Vermutung begründet, dass diese durch einen ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss gedeckt ist.
In dem der Entscheidung vom 05.06.2024 – 12 Sa 506/23 – zugrunde liegenden Sachverhalt stritten die Parteien darüber, nach welcher Versorgungsordnung sich die Betriebsrentenansprüche des Klägers richten. Der Kläger war der Auffassung, dass die ursprüngliche – für ihn deutlich günstigere – Versorgungszusage gelte und nicht wirksam durch eine Betriebsvereinbarung abgelöst worden sei, da dieser kein wirksamer Betriebsratsbeschluss zugrunde gelegen habe. Er bekam im Ergebnis Recht, denn die Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden begründet – so das Gericht – keine tatsächliche Vermutung im Sinne des § 292 ZPO dahingehend, dass die Unterschrift durch einen ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss gedeckt ist. Die ablösende Betriebsvereinbarung war daher formell rechtsunwirksam.
Die Entscheidung verdeutlicht nochmals, dass Arbeitgeber gut beraten sind, wenn sie sich vom Betriebsrat die erforderlichen Unterlagen für die ordnungsgemäße Beschlussfassung, die den Abschluss von Betriebsvereinbarungen betreffen, vorlegen lassen und sich nicht ausschließlich darauf verlassen, dass der Betriebsratsvorsitzende die Unterschrift geleistet hat.
Welche Handlungsmöglichkeiten Arbeitgeber haben, können Mitgliedsunternehmen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.