Die veröffentlichten Entwürfe enthalten die für 2027 vorgesehenen lohnsteuerlichen Rechengrößen und Sozialversicherungswerte und ermöglichen Arbeitgebern eine frühzeitige Vorbereitung ihrer Entgeltabrechnung.
Das Bundesministerium der Finanzen hat Entwürfe der Programmablaufpläne für die Lohnsteuer 2027 veröffentlicht. Die Entwürfe berücksichtigen bereits die vorgesehenen Anpassungen des Einkommensteuertarifs, die Anhebung des Grundfreibetrags, die Erhöhung des Kinderfreibetrags sowie des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Darüber hinaus werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung für 2027, der erhöhte Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose und ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 2,9 Prozent in die Berechnungen einbezogen.
Für Arbeitgeber schaffen die Unterlagen eine wichtige Grundlage für die Vorbereitung von Softwareanpassungen und Entgeltabrechnungen im kommenden Jahr. Die endgültigen und verbindlichen Programmablaufpläne werden vom Bundesministerium der Finanzen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist. Dort finden diese auch die Entwürfe des BMF-Schreibens sowie der Programmablaufpläne.


