Die arbeitsrechtlichen Auswirkungen müssen beachtet werden.
Die Sommerzeit endet in diesem Jahr am Sonntag, den 27. Oktober 2024.
Nach der 8. Richtlinie 97/44/EG zur Regelung der Sommerzeit vom 22. Juli 1997 sowie der Verordnung über „die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002“ vom 12. Juli 2001 wird die Uhr deshalb im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit am Sonntag, dem 27. Oktober 2024, 3.00 Uhr, um eine Stunde von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere die rechtlichen Auswirkungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.