Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für mobiles Arbeiten

Die Empfehlungen des BMAS können Anhaltspunkte für mögliche Vereinbarungen der Beteiligten liefern.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) für Arbeit und Soziales hat “Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit” vorgelegt. Die Vorlage resultiert daraus, dass das BMAS derzeit als Ergebnis der BMAS-Politikwerkstatt Mobile Arbeit keine gesetzgeberischen Maßnahmen dazu plant. Gleichzeitig hat das BMAS angekündigt, man werde die Entwicklung neuer hybrider Arbeitsformen weiterhin beobachten und überprüfen, ob und welche Maßnahmen zukünftig vorzunehmen seien. Dabei würden die Aktivitäten der EU-Kommission berücksichtigt, die zur Vorbereitung eines Regelungsvorschlage zu „Telework” und “Recht auf Nichterreichbarkeit” die erste Phase von Sozialpartnerkonsultationen eingeleitet hat.

Die Empfehlungen des BMAS schlagen sieben Schritte bei der Einführung von hybrider Bildschirmarbeit vor: von der Definition von Begriffen, Anwendungsbereichen und Zielen durch die Beteiligten, über die Festlegung geeigneter Tätigkeiten und zeitlicher Rahmenbedingungen, Regelungen zur Aufteilung entstehender Kosten, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Information und Unterweisung der Beschäftigten bis zur Kontrolle der Maßnahmen auf Ihre Wirksamkeit.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist. Dort findet sich auch die Vorlage des BMAS.