Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung liegen vor

Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung liegen vor.

Das Bundesarbeitsministerium hat den Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024)“ vorgelegt. Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung liegen bei monatlich 5.175 €, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei monatlich 7.550 €.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.