Bereits ab Anfang Februar 2025 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten beim Einsatz künstlicher Intelligenz entsprechend zu schulen.
Bereits am 2. Februar 2025 treten die ersten Regelungen der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz (EU VO KI) in Kraft. In der Praxis weitgehend unbekannt ist, dass dazu auch eine Bestimmung gehört, die verpflichtende Schulungen für Arbeitnehmer vorsieht, wenn diese in ihrem Arbeitsbereich mit künstlicher Intelligenz in Berührung kommen.
Eine gesetzliche Regelung für die Verpflichtung, eine Fortbildung anzubieten, wenn Arbeitnehmer mit künstlicher Intelligenz arbeiten müssen, enthält Art. 4 EU VO KI. Nach dieser Vorschrift, die mit „KI-Kompetenz“ überschrieben ist, haben u.a. Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.
Die nationale gesetzliche Grundlage für die Durchführung solcher Pflichtschulungen findet sich an sehr versteckter Stelle in § 111 GewO. Diese Vorschrift ist in vielen Gesetzessammlungen, mit denen Personalverantwortliche arbeiten, nicht enthalten.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.