Das SBGG löst das Transsexuellengesetz ab.
Im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung zu weiteren Vorschriften veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 2026). Das SBGG löst ab 1. November 2024 das Transsexuellengesetz ab. Bereits ab dem 1. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens gegenüber dem Standesamt abgegeben werden.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.