Bundesrat verabschiedet Jahressteuergesetz 2024

Grundfreibeträge werden rückwirkend angehoben.

Durch das Jahressteuergesetz 2024 wird die Begrenzung der steuerlich absetzbaren Kinderbetreuungskosten von 2/3 der angefallenen Kosten bzw. maximal 4.000 € angehoben auf 80 % der angefallenen Kosten bzw. maximal 4.800 € pro Jahr und Kind, welche steuerlich geltend gemacht werden können. Darüber hinaus können zukünftig haushaltsnahe Dienstleistungen nur noch steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine Rechnung ausgestellt wurde und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist. Mit dem Gesetz über die steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024 wird der Grundfreibetrag rückwirkend für das Jahr 2024 um 180 € angehoben. Parallel dazu wird der Kinderfreibetrag rückwirkend um 228 € angehoben.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.