Bundeskabinett verabschiedet Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz  

Es sind u. a. neue Regelungen für Unfälle auf dem Arbeitsweg bei der Begleitung von Kindern zur Schule und Kita vorgesehen.

In der betrieblichen Praxis stellt sich bisweilen die Frage, welche Tätigkeiten der Beschäftigten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Das Bundeskabinett hat kürzlich den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Damit sollen aus Sicht der Bundesregierung Unbilligkeiten beseitigt, Schutzlücken geschlossen und die Verwaltung von Bürokratie entlastet werden.

Bereits heute sind Eltern auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert, wenn sie ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen oder von dort abholen. Künftig werden auch andere umgangsberechtigte Personen bei diesen Wegen versichert, z. B. getrenntlebende Elternteile oder deren neue Lebenspartner.

Gegenüber den Regelungen im Referentenentwurf weist der Gesetzentwurf folgende positive Änderung auf:

Nicht mehr enthalten ist die im Referentenentwurf noch vorgesehene Gleichstellung beim Versicherungsschutz von Bewerbern mit Beschäftigten. Das ist zu begrüßen und entspricht der BDA-Stellungnahme. Die geplante Ausdehnung des Unfallversicherungsschutzes auf Bewerbungsverfahren wäre eine weitere Abweichung von der Zielsetzung der Unfallversicherung, die zivilrechtliche Haftung der Unternehmer gegenüber ihren Beschäftigten abzulösen, gewesen.

Mitgliedsfirmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.