BMF veröffentlicht Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2025

Steuerfortentwicklungsgesetz noch nicht berücksichtigt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltende Lohnsteuer für 2025 veröffentlicht.

Änderungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz beim Einkommenssteuertarif werden   anders als bisher geplant durch den neuen Programmablaufplan nicht berücksichtigt. Stattdessen wurde der Einkommenssteuertarif 2024 sowie die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung für 2025 zugrunde gelegt. Ob das Steuerfortentwicklungsgesetz vor Ende der Legislaturperiode noch verabschiedet werden kann, ist derzeit unklar. Das BMF hat mitgeteilt, dass nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ein geänderter Programmablaufplan mit weiteren Einzelheiten bekannt gemacht wird. Der Wegfall der Fünftelungsregelung beim Lohnsteuerabzug ab 2025 ist im Programmablaufplan vorgesehen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.