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BMF veröffentlicht Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2024

Neue Kennzahlen eingefügt.

Am 06.09.2023 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Muster für die Lohnsteueranmeldung 2024 für Anmeldungszeiträume ab Januar 2024 bekanntgemacht.

Das Muster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die durch Steuerklärungssoftware oder Internetformulare erzeugt werden. Es wurden neue Kennzahlen eingefügt. Dazu gehört insbesondere die Kennzahl 21 für die Haftungserklärung bei Vermögensbeteiligung im Zusammenhang mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit i. S. d. 19a Abs. 4 Satz 1 EStG.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.