BMF veröffentlicht die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug.
Die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags wird berücksichtigt.
Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) war eine Änderung der Programmablaufpläne zum 01.07.2023 erforderlich. Diese sind spätestens ab dem 01.09.2023 anzuwenden.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Dort finden sich auch die Programmablaufpläne als Anlage.