BMF veröffentlicht Entwürfe der geänderten Programmablaufpfläne für den Lohnsteuerabzug

BMF veröffentlicht die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug.

Die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags wird berücksichtigt.

Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) war eine Änderung der Programmablaufpläne zum 01.07.2023 erforderlich. Diese sind spätestens ab dem 01.09.2023 anzuwenden.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist. Dort finden sich auch die Programmablaufpläne als Anlage.