Anpassung des Einkommenssteuertarifs und der Beitragsbemessungsgrenzen.
Das Bundesministerium Finanzen (BMF) hat Entwürfe für Programmablaufpläne zur maschinellen und manuellen Berechnung der Lohnsteuer für die Zeit ab 2025 veröffentlicht. Ebenfalls veröffentlicht wurde der Entwurf eines Programmablaufplans für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlages nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab 2025 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgemacht . Die Entwürfe berücksichtigen insbesondere die Anpassung des Einkommenssteuertarifs und des Kinderfreibetrages durch das Steuerfortentwicklungsgesetz, die zu erwartende Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung und eines durchschnittlichen Zusatzbetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung (hier wird zunächst von 1,7 % ausgegangen) sowie die Abschmelzung der Freibeträge für Versorgungsbezüge und den Wegfall der Tarifermäßigung des § 34 EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.