Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz
Das BMAS hat sein Konzept zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz aktualisiert. Neben redaktionellen Anpassungen und Konkretisierungen wurden mehrere neue Reformvorhaben aufgenommen, darunter die Überarbeitung der Prüfpflichten für elektrische Anlagen nach DGUV Vorschriften 3 und 4, die Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen sowie die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den zuständigen Stellen.
Nach Angaben des BMAS sollen die Maßnahmen Wirtschaft und Verwaltung um rund eine Milliarde Euro pro Jahr entlasten. Allein die Überarbeitung der Prüfpflichten für elektrische Betriebsmittel und Anlagen soll dabei ein jährliches Entlastungspotenzial von rund 720 Mio. Euro schaffen.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


