Bis spätestens 31. Mai 2025 müssen alle Arbeitgeber die Initialmeldung erneut abgeben.
Seit Anfang 2024 muss das Ordnungsmerkmal der Unfallversicherung – die Unternehmensnummer – mit der Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit (BA) gekoppelt werden. Zur initialen Versorgung des Basisregisters mit den Kopplungsinformationen aus den Entgeltabrechnungsprogrammen sollten alle Entgeltabrechnungsprogramme 2024 eine Initialmeldung per Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) an die BA übermitteln. Im Ergebnis fehlen 25 % der Initialmeldungen.
Deshalb müssen alle Arbeitgeber die Initialmeldung ab 1. Januar 2025 bis spätestens zum 31. Mai 2025 erneut abgeben.
Ziel der Kopplung von Betriebsnummer, Unternehmensnummer und Wirtschafts-ID ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register vermieden werden.
Mitgliedsfirmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.