Es liegen aktuelle Feststellungen der SV-Spitzenorganisationen zum Beitrags- und Melderecht vor.
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung beraten turnusmäßig über aktuelle Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs. Die letzte Besprechung fand am 21.05.2026 in Berlin statt. U.a. zu folgenden Themen wurden Festlegungen in der sozialversicherungsrechtlichen Betrachtung getroffen:
- Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Auswirkungen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bei Gewährung von Arbeitslosengeld im Rahmen der sogenannten Gleichwohlgewährung und nachträglicher Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt;
- Versicherungsrechtliche Beurteilung von Lehrern und Dozenten;
- Kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben;
- Zeitlicher Anwendungsbereich für Wertguthabenvereinbarungen nach § 7b SGB IV;
- Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur berufsständischen Versorgung bei Beschäftigungen im Übergangsbereich.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere die Niederschrift der Besprechungsergebnisse, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


