BDA-Aktualisierter Leitfaden zum IfSG

Aktuelle BAG-Rechtsprechung wird im neuen Leitfaden berücksichtigt.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Zudem regelt das IfSG-Entschädigungszahlungen, die erwerbstätige Personen erhalten können, die wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne oder einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen könne und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Die Leistung von Entschädigungszahlungen war während der Corona-Pandemie von großer Bedeutung.

Nach wie vor gibt es aber immer noch zahlreiche Erstattungsverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind. Deshalb hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihren Leitfaden aktualisiert und insbesondere die BAG-Rechtsprechung zur symptomlosen Coronainfektion vom 20.03.2024 (5 AZR 234/23) sowie die Abfrage von Vorerkrankungen für die Entgeltfortzahlungen bei Long-Covid-Fällen berücksichtigt. Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist. Den aktualisierten Leitfaden haben wir für Mitglieder zum Download bereitgestellt.