Arbeitsschutz: BDA-Positionspapier “Reform der Sicherheitsbeauftragten schafft Einklang von bürokratischem Aufwand und Sicherheit”

Die BDA hat ein Positionspapier zur Reform der Sicherheitsbeauftragten im Einklang von bürokratischem Aufwand und Sicherheit vorgelegt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, dass Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten keinen Sicherheitsbeauftragten mehr bestellen müssen. In Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten soll künftig ein Sicherheitsbeauftragter ausreichen. Bei besonderen Gefährdungen bleibt die Pflicht bestehen. Die Bundesver­einigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt diese ersten Schritte, weil sie den Arbeitsschutz praktikabler machen und Unternehmen entlasten sollen. Das BMAS rechnet mit Einsparungen von rund 135 Mio. Euro. Wichtig ist, dass die Reform nicht durch neue bürokratische Vorgaben abgeschwächt wird und keine zusätzlichen Mehrbelastungen für Betriebe mit besonderen Gefährdungen entstehen.

Ein Sicherheitsverlust wird nicht erwartet, da alle gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben unverändert gelten. Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten soll künftig stärker an der tatsächlichen Gefährdungslage ausgerichtet werden. Ein Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah starten.

Weitere Informationen folgen. Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, ins­besondere Links, Ideen, Angebote und Empfehlungen, dem A-Rundschreiben zum glei­chen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.