Anpassung der Mindestgehälter für Erteilung einer Blauen Karte EU

Gehaltsgrenzen  für 2024 wurden vom Bundesinnenministerium im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zum 1. Januar 2024 wurden die Mindestgehaltsgrenzen für die Erteilung einer Blauen Karte EU, eines Aufenthaltstitels für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation sowie für Fachkräfte über 45 Jahre, neu festgelegt.

  • Das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) beträgt 50 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Daraus ergibt sich ein Mindestgehalt für das Jahr 2024 in Höhe von jährlich 45.300 €.
  • Das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU in Engpassberufe sowie für Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen (Hochschulabschluss wurde nicht mehr als drei Jahre vor der Beantragung der Blauen Karte EU erworben) beträgt 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Daraus ergibt sich ein Mindestgehalt für das Jahr 2024 in Höhe von jährlich 41.041,80 €.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen aus dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema ersehen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.