Die neuen Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses im Hinblick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind eingearbeitet worden.
Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ab dem 01.01.2024 müssen auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen.
Ist der Anwendungsbereich des LkSG eröffnet, ist der Wirtschaftsausschuss gemäß § 106 Abs. 3 Nr. 5b BetrVG über Fragen der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gemäß dem LkSG rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.
Wir haben dies zum Anlass genommen, unser VBU® Wissen „Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses“ zu aktualisieren.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist. Das VBU® Wissen kann im ArbeitgeberNet eingesehen und heruntergeladen werden.