Das Bundeskabinett hat eine Pflegestrukturkommission eingesetzt, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge zur künftigen Ausgestaltung, Finanzierung und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erarbeiten soll.
Am 14. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett die Einsetzung einer Pflegestrukturkommission beschlossen. Ziel der Kommission ist es, Maßnahmen zu entwickeln, die auch über das Jahr 2030 hinaus eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung, eine nachhaltige Finanzierung sowie stabile Beiträge zur Pflegeversicherung gewährleisten.
Die Kommission wird sich insbesondere mit folgenden Themen befassen:
- Analyse der Ausgabenentwicklung in der Sozialen und Privaten Pflegeversicherung.
- Entwicklung von Vorschlägen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung, insbesondere durch die Stärkung der häuslichen Pflege, ambulanter Angebote sowie einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
- Erarbeitung von Konzepten für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung der Pflegeversicherung.
- Förderung von Prävention und Rehabilitation, um Pflegebedürftigkeit möglichst zu vermeiden oder hinauszuzögern.
Die Kommission besteht aus 12 Mitgliedern und soll ihre Empfehlungen bis Ende Januar 2027 vorlegen. Auf dieser Grundlage ist ein neues Pflegegesetz geplant, das zum 1. Juli 2027 in Kraft treten soll.
Die zentralen Herausforderungen der Pflegeversicherung sind bereits seit Langem bekannt, nun sind vor allem konkrete politische Entscheidungen erforderlich. Positiv am Einsetzungsbeschluss ist das Ziel, die Beitragssätze stabil zu halten. Bedenken bestehen hingegen hinsichtlich möglicher Maßnahmen zur Begrenzung von Eigenanteilen sowie einer Ausweitung von Freistellungsansprüchen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Zudem wird gefordert, dass Bund und Länder ihrer Finanzierungsverantwortung stärker nachkommen. Wichtige Ansatzpunkte hierfür sind mehr Gestaltungsspielräume für Leistungserbringer sowie eine stärkere Konzentration der Leistungen auf besonders intensive und langfristige Pflegefälle.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


