Arbeitsschutz: EP-Bericht zu psychischer Gesundheit angenommen

Der Bericht des Europäischen Parlaments zu psychischer Gesundheit wurde angenommen.

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 6. Oktober 2026 den Initiativbericht von Estelle Ceulemans (S&D/Belgien) zu psychosozialen Risiken, Stress und psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz (2026/2023(INL)) angenommen. Der Bericht enthält Empfehlungen für mögliche neue Arbeitgeberpflichten.

Vorgesehen sind regelmäßige psychosoziale Gefährdungsbeurteilungen sowie deren Aktualisierung bei wesentlichen Veränderungen oder Umstrukturierungen. Auf dieser Grundlage soll ein Aktionsplan zur Vorbeugung, Beseitigung oder Verringerung psychosozialer Risiken erstellt werden, der unter anderem Maßnahmen zur frühzeitigen Intervention, Beratung und arbeitsmedizinischen Nachbetreuung umfasst.

Zusätzlich sollen Faktoren wie Leistungsüberwachung, Leistungsbewertung und Arbeitsplatzunsicherheit berücksichtigt werden. Beschäftigte sollen grundsätzlich ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit haben. Außerdem sind interne oder gegebenenfalls externe Verantwortliche für psychosoziale Risiken, individuelle Wiedereingliederungspläne nach einer entsprechenden Arbeitsunfähigkeit sowie umfassende Informations- und Beteiligungsrechte für Beschäftigte und ihre Vertreter vorgesehen.

Gegenüber dem Entwurf wurden die geplante Beweislastumkehr sowie die jährliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Aktionsplanerstellung gestrichen. Auch der Begriff „legislativ“ entfiel in Ziffer 18 und im Anhang.

Die BDA bewertet den Bericht dennoch kritisch. Die bestehenden deutschen Gefährdungsbeurteilungen böten bereits geeignete Ansätze; EU-Parallelstrukturen führten vor allem zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Zudem befassen sich der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (ACSH) sowie möglicherweise der geplante „Quality Jobs Act“ mit dem Thema.

Nach Art. 225 AEUV soll die Kommission zunächst eine Folgenabschätzung einschließlich einer Bewertung der geltenden Rechtsvorschriften sowie eines Wettbewerbsfähigkeits- und KMU-Tests durchführen. Abhängig vom Ergebnis könnte sie anschließend einen Vorschlag vorlegen.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere Links, Ideen, An­gebote und Empfehlungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.