BFH – Kein eigener Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers bei zu Unrecht ein­behaltener Lohnsteuer bei grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen

Der Bundesfinanzhof gibt seine bisherige Rechtsprechung zum Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer auf und stärkt die Bedeutung einer zutreffenden lohnsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Beschäftigungsverhältnisse.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 09. April 2026 – VI R 12/24- entschieden, dass Arbeitnehmer bei zu Unrecht einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer grundsätzlich keinen eigenständigen Erstattungsanspruch gegen die Finanzverwaltung geltend ma­chen können. Die am 09. Juli 2026 veröffentlichten Entscheidungsgründe markieren eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung.

Für Arbeitgeber mit grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen erhöht die Entscheidung die Bedeutung einer sorgfältigen lohnsteuerlichen Beurteilung bereits im Zeitpunkt des Lohnsteuerabzugs. Fehlerhafte Steuerabzüge lassen sich künftig nicht ohne Weiteres im Wege eines eigenständigen Erstattungsantrags des Arbeitnehmers korrigieren. Vielmehr muss schon eine fehlerhafte Lohnsteueranmeldung einer Ände­rung oder Anfechtung unterzogen werden, damit sie nicht in Bestandskraft erwächst.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum glei­chen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort un­ter „Aktuelles“ gespeichert ist.