Mit dem deutschen Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der EU wird ein Rechtsrahmen zum sicheren Einsatz von KI in Wirtschaft und Gesellschaft geschaffen.
Kürzlich ist das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat hat zugestimmt. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Kernelement des Durchführungsgesetzes ist die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur, die im Wesentlichen als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung zuständig ist. Dort entsteht ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum. Dieses bündelt KI-Expertise zentral, stellt sie anderen Behörden zur Verfügung und bietet Informationen für Unternehmen. Zudem wird ein Register über bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme bei der Bundesnetzagentur eingeführt.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


