Elterngeld und Mutterschutz: Entwurf eines Referentenentwurfs zur Weiterent­wicklung und Vereinfachung des Elterngeldes sowie des Mutterschutzgesetzes          

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat einen Referentenentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sowie des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) entworfen.

Ziel des Entwurfs ist nach Darstellung des Ministeriums eine stärkere Partnerschaftlich­keit bei der Betreuung von Kindern sowie eine Vereinfachung der Elterngeldregelungen und des Verwaltungsvollzugs.

Kernstück ist die Neugestaltung des Elterngeldmodells. Künftig sollen jedem Elternteil drei nicht übertragbare Elterngeldmonate zustehen (sog. reservierte Monate). Weitere sechs Monate sollen flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden können (sog. fle­xible Monate). Damit ersetzt das neue Modell das bisherige System aus zwölf frei auf­teilbaren Monaten und zwei Partnermonaten. Die Gesamtbezugsdauer beider Eltern von zwölf Monaten Basiselterngeld oder 24 Monaten Elterngeld Plus bleibt erhalten. Hierdurch soll eine noch stärkere partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Er­werbsarbeit gefördert werden. Die Neuregelungen sollen entsprechend des Entwurfs am 1. November 2027 in Kraft treten. Für zuvor geborene Kinder gelten Übergangsre­gelungen. Die BdA bewertet den Entwurf positiv. Die Absenkung der Elterngeldmonate auf insgesamt zwölf Monate kann ein sinnvoller Beitrag zur Entlastung des angespann­ten Haushalts sein und dazu führen, dass Eltern früher zurück in den Arbeitsmarkt kom­men. Kritisch ist allerdings, dass es erst ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsan­spruch auf einen Kitaplatz gibt und Zeiten der Eingewöhnung nicht mehr abgedeckt wären.