Neue Empfehlungen zur Nutzung digitaler Anwendungen in der Arbeitsmedizin

Nutzung digitaler Anwendungen in der Arbeitsmedizin

Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten für eine flexible und effiziente arbeitsmedizinische Betreuung. Aktuelle Empfehlungen von BMAS und DGUV zeigen, wie digitale und telemedizinische Vorsorge rechtssicher und qualitativ hochwertig umgesetzt werden kann und unterstützen Betriebe dabei, moderne Angebote verantwortungsvoll zu nutzen.

Die neue AMR 3.4 (BMAS, Jan 2026) regelt den Einsatz digitaler und telemedizinischer Verfahren in der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Ziel ist mehr Flexibilität, Effizienz, Erreichbarkeit – bei gleichbleibender Qualität und Vertraulichkeit.

Der DGUV-Leitfaden zu arbeitsmedizinische Online-Dienstleistungen enthält Kriterien zur Einordnung entsprechender Angebote. Er enthält Hinweise zu Recht, Qualität, Datenschutz und unterstützt Unternehmen bei der Auswahl seriöser Anbieter.

Laut BDA erleichtern die Empfehlungen eine moderne und rechtssichere Nutzung digitaler Vorsorgeangebote.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen und Links dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffent­lichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.