Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehand­lungsgesetzes (AGG)

Referentenentwurf zur Änderung des AGG befindet sich in der Abstimmung.

Die wesentlichen Inhalte des Entwurfes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehand­lungsgesetzes sehen eine Verlängerung der Klagefristen von derzeit zwei auf künftig bis zu vier Monate und eine Anpassung bei der Umkehr der Beweislast vor. Bereits nach geltendem Recht kann das Vorliegen von Indizien zu einer Beweislastumkehr füh­ren. Der Entwurf zielt darauf ab, diese Regelungen anhand der geltenden Rechtspre­chung zu verschärfen.

Darüber hinaus soll laut dem Entwurf der Diskriminierungsschutz im Hinblick auf das Merkmal „Geschlecht“ im Zivilrechtsverkehr auf den Zugang zu und die Versorgung mit öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum, ausge­weitet und die Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgedehnt wer­den. Hierdurch würden die Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle, unter anderem durch die Möglichkeit der Mitwirkung als Beistand in gerichtlichen Verfahren, erweitert werden.

Mitgliedsunternehmen können weitere Informationen dem gleichnamigen A-Rund­schreiben entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert ist.