Die Renten in Deutschland sollen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli eines Jahres anzupassen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor diesem Hintergrund einen Referentenentwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 vorgelegt.
Der Rentenwert, der bisher 40,79 Euro beträgt, soll zum 1. Juli 2026 auf 42,52 Euro festgelegt werden. Damit liegt der Anpassungssatz bei 4,24 %. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet diese Rentenanpassung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat.
Daraus ergeben sich für die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 2026 Mehrausgaben in Höhe von 9.003 Mio. Euro und von 18.006 Mio. Euro jährlich ab dem Jahr 2027.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


