In der Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1115 Teil 1 werden wichtige Begrifflichkeiten geändert.
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit 1115 Teil 1 wurden überarbeitet, um aktuelle Anforderungen der Cybersicherheit zu berücksichtigen. Dazu wurden Begriffe angepasst. Das Wort „sicherheitsrelevant“ wird zu „cybersicherheitsrelevant“. Die Wörter „zur Prüfung befähigte Personen“ werden durch die Wörter „mit der Prüfung beauftragte Personen“ ersetzt.
Für Arbeitsmittel mit cybersicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen müssen künftig die Prüfer nachvollziehbar dokumentieren, wie die Wirksamkeit der Cybersicherheits-maßnahmen dauerhaft gewährleistet wird. Neu hinzu kommt ein Anhang 2, der Beispiele und Erläuterungen zu erforderlichen Cybersicherheitsmaßnahmen enthält.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen, insbesondere Links, Ideen, Angebote und Empfehlungen, dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.


