Wichtige neue Entscheidungen des BAG sind eingearbeitet.
Betriebseinschränkungen, Betriebsstilllegungen und in Zeiten der Transformation insbesondere grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation oder der Betriebsanlagen können umfangreiche Beteiligungsrechte von Betriebsräten auslösen, die ein Arbeitgeber beachten muss, um keine erheblichen finanziellen Nachteile zu erleiden. Richtig eingeschätzt werden muss hierbei das Zusammenspiel von Interessenausgleich und Sozialplan. Alle wesentlichen arbeitsrechtliche Aspekte werden von uns in unserem VBU®Wissen „Betriebsänderungen gemäß §§ 111, 112 BetrVG“ dargestellt. Diese Ausarbeitung, die 53 Seiten umfasst, liegt nun in einer aktualisierten Fassung vor. Wichtige neue Entscheidungen aus der Rechtsprechung sind eingearbeitet worden.
Mitgliedsunternehmen können die Ausarbeitung, die 53 Seiten umfasst, in unserem ArbeitgeberNet einsehen und herunterladen