Die Überarbeitung ist im ArbeitgeberNet abrufbar.
Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen verpflichten den Arbeitgeber, betriebliche Beauftragte zu bestellen. Vornehmlich betrifft dies die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Datenschutz. Unterbleibt eine Bestellung kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Ungeachtet der Verpflichtung zur Bestellung von Beauftragten ist der Arbeitgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer im Betrieb und für die Einhaltung der Umwelt- und Datenschutzbestimmungen verantwortlich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betrieb so einzurichten und zu unterhalten, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind.
Einzelheiten können Mitgliedsunternehmen unserem VBU® Wissen „Bestellung von Betriebsbeauftragten“ entnehmen. Die aktualisierte Fassung kann im ArbeitgeberNet eingesehen und heruntergeladen werden.