Unser VBU®Wissen “Betriebsratskosten“ wurde überarbeitet

Neu aufgenommen wurden die Änderungen zur Höhe der Betriebsratsvergütung.

Unser VBU®Wissen “Betriebsratskosten“ befasst sich mit den Kosten des Betriebsrats sowie den Sachkosten des Betriebsrats. Wir haben das VBU®Wissen nun umfassend überarbeitet, nachdem der Gesetzgeber Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz beschlossen hat, die am 25.07.2024 in Kraft getreten sind. Diese regeln die Höhe der Vergütung von Betriebsräten. Auslöser für die gesetzlichen Änderungen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage der Strafbarkeit wegen Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot. Der 6. Strafsenat hat das Urteil des Landgerichts Braunschweig, das Vorstandsmitglieder und Personalleiter vom Vorwurf der Untreue freigesprochen hatte, aufgehoben und zugleich festgestellt, dass der objektive Tatbestand der Untreue nach § 266 Abs. 1 StGB erfüllt sein kann, wenn Vorstandsmitglieder oder Prokuristen einer Aktiengesellschaft einem Betriebsratsmitglied unter Verstoß gegen § 78 Satz 2 BetrVG eine überhöhte Vergütung gewähren. Dies hat zu Unsicherheiten geführt, die viele – insbesondere große – Unternehmen veranlasst haben, die Vergütung ihrer Betriebsratsmitglieder zu überprüfen. Aufgrund dieser Rechtsunsicherheiten hat das Bundesarbeitsministerium zusammen mit einer dreiköpfigen Expertenkommission Ergänzungen zu den §§ 38 Abs. 4 und 78 BetrVG erarbeitet, die nun Gesetz geworden sind.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen und Änderungen dem A-Rundschreiben und dem VBU Wissen zum gleichen Thema entnehmen, die im ArbeitgeberNet gespeichert sind.