Die Inhalte gehen deutlich über die Regelungen des in Deutschland geltenden Entgelttransparenzgesetzes hinaus.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ((EU) 2023/970) aus dem Jahr 2023 ist bis zum 07.06.2026 von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Entgelttransparenzrichtlinie (im Folgenden: ETRL) entfaltet keine unmittelbare Wirkung in Deutschland. Dazu bedarf es eines deutschen Umsetzungsgesetzes.
Aus der vorherigen Regierung ist ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der ETRL im Oktober 2024 bekannt geworden. Aufgrund der Beendigung der „Ampel-Koalition“ wurde dieser Referentenentwurf jedoch nicht weiterverfolgt.
Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung befindet sich nun unter Rn. 3226 die Aussage:
„Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 verwirklichen. Dazu werden wir die EU-Transparenzrichtlinie bürokratiearm in nationales Recht umsetzen. Wir werden eine Kommission einsetzen, die bis Ende 2025 dazu Vorschläge macht. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll dann unverzüglich eingeleitet werden.“
Es ist somit Ende 2025 / Anfang 2026 mit einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zu rechnen.
Die Inhalte der ETRL gehen deutlich über die Regelungen des seit 2017 in Deutschland geltenden Entgelttransparenzgesetzes hinaus. Durch die Umsetzung der Richtlinie wird es daher wahrscheinlich zu Änderungen in diesem Gesetz und anderen Gesetzen (z. B. im BetrVG) kommen. Insofern kann es sinnvoll sein, zur Vorbereitung bereits jetzt einen Blick in die Richtlinie zu werfen.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist. Insbesondere finden sie dort einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der ETRL, bei denen mit einer Umsetzung ins deutsche Recht zu rechnen ist, und skizzieren Handlungsoptionen.