Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung liegen vor.
Das Bundesarbeitsministerium hat den Referentenentwurf einer „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025)“ vorgelegt. Die vorläufigen Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung liegen bei monatlich 5.512,50 €, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei monatlich 8.050 €.
Mitgliedsfirmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist