Schriftenreihe International: Arbeitsrecht Frankreich

Personalverantwortliche erhalten praktische Handlungshilfe.

Soweit Arbeitnehmer vorübergehend oder dauerhaft im Ausland – etwa bei einer Tochtergesellschaft – beschäftigt werden sollen oder aber dauerhaft aus dem Ausland heraus – mobil – für einen deutschen Arbeitgeber tätig werden sollen, bedarf es zwingend einer Prüfung der Rechtslage im jeweiligen Ausland. Dies betrifft insbesondere das örtliche Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie die Meldepflichten und zwingende lokale Vorschriften.

Unser Spitzenverband GESAMTMETALL hat eine weitere Broschüre der „Schriftenreihe International kompakt” zum „Arbeitsrecht Frankreich” veröffentlicht.

Die Broschüre folgt der neuen, kürzeren Struktur. Sie gibt einen Überblick zu den wesentlichen Bestimmungen im Arbeitsrecht sowie den Grundzügen des Sozialversicherungsrechts und bestehenden Meldepflichten.

Mitgliedsunternehmen können die Broschüre sowie nähere Informationen aus dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema ersehen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.