Sachbezugswerte sollen für das Jahr 2025 angehoben werden

Ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung liegt vor.

Sachbezüge sind mit den für sie festgesetzten Werten als Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Zu den Sachbezügen zählen vor allem die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte freie Verpflegung sowie Unterkunft und Wohnung. Die Werte dafür werden durch Rechtsverordnung festgelegt. Für das Jahr 2025 liegt derzeit ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vor.

Damit werden die Sachbezugswerte für Verpflegung für das Jahr 2025 auf Grundlage der Verbraucherpreissteigerung von Juni 2023 zum Juni 2024 für das Jahr 2025 um 6,5 Prozent auf 333,00 € angehoben, die Werte für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe um 1,3 Prozent auf 282,00 €.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.