Die im Referentenentwurf enthaltenen Beschäftigungsrechte und Arbeitgeberpflichten erhöhen nochmals den bürokratischen Aufwand für Unternehmen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern und für Heimat haben gemeinsam einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt (Beschäftigtendatengesetz – BeschDG) erarbeitet.
Der Referentenentwurf enthält umfassende Regelungen zur Datenverarbeitung im Kontext des Arbeitsverhältnisses unter Einbeziehung der Betriebs- und Tarifparteien.
Welche Regelungen beabsichtigt sind, können Mitgliedsunternehmen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ unter „Aktuelles“ gespeichert ist.