Eine Stimmrechtsübertrag ist möglich und sinnvoll.
Der Pensions-Sicherungs-Verein lädt zu seiner Mitgliederversammlung ein. Diese findet statt am
Montag, 19. Juni 2023, 11:00 Uhr,
am Geschäftssitz des PSVaG,
Edmund-Rumpler-Str. 4
51149 Köln-Gremberghoven
Die Mitgliederversammlung dient der Abwicklung der nach Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Regularien. Mitglieder des PSVaG und damit teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitgeber, die eine betriebliche Altersvorsorge in einer insolvenzsicherungspflichtigen Form (§ 10 Abs. 1 BetrAVG) durchführen und Beiträge zum PSVaG entrichten. Eine Stimmrechtsübertragung ist möglich.
Unsere Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen aus dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema ersehen, das im ArbeitgeberNet unter „Aktuelles“ gespeichert und nach Veröffentlichung in unserem monatlichen Gesamtrundschreiben enthalten ist.