Ein Entwurf der Künstlersozialabgabeverordnung 2024 liegt vor.
Es ist geplant, den Abgabesatz für 2024 auf 5 % festzusetzen. Damit bleibt der Beitragssatz stabil. Bereits für das Jahr 2023 war dieser auf den gleichen Wert festgesetzt worden.
Nach § 26 Abs. 5 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) bestimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) durch Rechtsverordnung, den Prozentsatz der Künstlersozialabgabe für das folgende Kalenderjahr aufgrund von Schätzungen des Bedarfs der Künstlersozialkasse. Den Referentenentwurf der Künstlersozialabgabeverordnung für das Jahr 2024 hat das BMAS an die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) übersandt.
Mitglieder erhalten den Referentenentwurf sowie die entsprechende Berechnungsgrundlage der Künstlersozialkasse in unserem ArbeitgeberNet zum Abruf.