Kündigung wegen sexueller Belästigung im Rahmen einer 4-Augen-Situation

Ein Gericht verzichtet Im Rahmen der Beweisführung auf die Vernehmung von Zeugen.

Das Arbeitsgericht Solingen hat mit Urteil vom 11.04.2024 – 2 Ca 1497/24 – eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund sowohl als Tatkündigung als auch als Verdachtskündigung für rechtmäßig erachtet. Wichtiger Grund für die fristlose Kündigung waren sexuelle Übergriffe durch den Kläger an einer Auszubildenden, die – wie das Arbeitsgericht Solingen in der Urteilsbegründung zutreffend ausführt – in einer verachtenswerten und abscheulichen Verhaltensweise gegenüber dem Opfer erfolgt sind.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.