Im kommenden Jahr erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.
Das Bundesgesundheitsministerium hat – wie erwartet – den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 Prozent festgelegt und bekanntgegeben. Damit steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Jahr 2024.
Die Höhe des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest.
Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.