EU-Entgelttransparenzrichtlinie wirkt nicht unmittelbar

Zu diesem Ergebnis kommt zurecht ein Bewertungspapier der BDA.

Mit Inkrafttreten der Entgelttransparenz-Richtlinie (EU 2023/970) im Juni 2023 sind Änderungen im Entgelttransparenzgesetz zu erwarten. Die Umsetzungsfrist endet für den Gesetzgeber am 7. Juni 2026. Ein Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums liegt bislang nicht vor.

Unternehmen sind nicht gezwungen, die Richtlinie bereits heute in die betriebliche Personalpraxis umzusetzen. Der Abschluss eines nationalen Gesetzgebungsverfahrens, mit dem die Richtlinie dann in nationales Recht umgesetzt wird, kann abgewartet werden. Zu diesem Ergebnis kommt zu Recht ein Bewertungspapier unseres Spitzenverbandes, der BDA.

Mitgliedsunternehmen können nähere Informationen dem A-Rundschreiben zum gleichen Thema entnehmen, das im ArbeitgeberNet unter „A-Rundschreiben“ und dort unter „Aktuelles“ gespeichert ist.